Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Grazer Schnüffelschule
1. Trainingsvoraussetzungen
1.1 Der teilnehmende Hund muss seinem Alter entsprechend vollständig geimpft
sein. Bitte bringen Sie zum ersten Training Ihren Impfausweis mit.
1.2 Regelmäßige Entwurmungskuren oder Kotuntersuchungen sind obligatorisch.
1.3 Der Hundehalter hat eine gültige Haftpflichtversicherung für seinen Hund.
1.4 Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.
2. Anmeldung
Die Anmeldung zu den Kursen der Hundeschule Schnüffelschule ist verbindlich.
Durch seine Anmeldung erkennt der Hundehalter die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen an.
3. Bezahlung
3.1 Die Bezahlung ist im Voraus per Überweisung oder Paypal im Shop zu entrichten.
3.2 Das Verschieben von Einzelstunden des vereinbarten Unterrichts durch den
Hundehalter ist bis mindestens 24 Stunden vorher möglich. Erfolgt dies nicht,
oder später wird die Unterrichtsstunde voll berechnet.
3.3 Die Hundeschule Schnüffelschule behält es sich vor, in dringenden Fällen
Unterrichtsstunden abzusagen, die dann selbstverständlich zu einem späteren
Zeitpunkt nachgeholt werden. Witterungsbedingt fallen Trainingsstunden nur in
Ausnahmefällen aus.
3.3 Die Stortierung von laufenden Gruppenkurse oder einzelnen Stunden davon ist nicht möglich.
4. Haftung
Die Hundeschule Schnüffelschule schließt jede Haftung auf Schadenersatz aus, es sei denn, Schäden werden aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung herbeigeführt. Gleiches gilt für die Vertragsverletzung durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Schnüffelschule übernimmt keinerlei Haftung für Personen-, Sach-, oder Vermögensschäden, die durch die gezeigten Übungen entstehen sowie für Schäden, die durch teilnehmende Hunde entstehen. Die Teilnahme erfolgt auf eigenes Risiko. Der Hundehalter haftet für die von sich, oder seinem Hund verursachten Schäden. Dies gilt auch für Begleitpersonen.
5. Erfolg
Der Hundehalter ist verpflichtet den Anweisungen des Trainers Folge zu
leisten. Die Hundeschule Schnüffelschule ist berechtigt, ohne Einhaltung einer
Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Hundehalter den Unterricht bewusst
stört, im Zahlungsrückstand ist, oder entgegen dem geltenden TierschutzGesetz
handelt. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg
maßgeblich von der Mitarbeit und Umsetzung des Hundehalters abhängt.